Hoher Anspruch = Hohe Kosten? Nicht bei uns!
Unsere Heimentgelte werden mit den Kostenträgern verhandelt und bewegen sich im saarlandweiten Durchschnitt. Wir haben zudem ein Versorgungsabkommen mit den Sozialhilfeträgern.
Info für unsere Grenzgänger
Wir haben jahrelange Erfahrung mit der Versorgung von Bewohnern aus dem angrenzenden Luxemburg und Frankreich. Die Abrechnung mit den entsprechenden Kassen der anderen Länder ist für uns Tagesgeschäft und läuft reibungslos. Durch das EU Recht hat jeder Bewohner zudem das Recht im Testament festzulegen, nach welchem Recht er sein Vermögen vererben möchte. Hierzu kann Sie Ihr Notar beraten. Achten Sie auch besonders auf den letzten Absatz Leistungszuschlag der Pflegekasse den es nur in Deutschland gibt und die Pflege in Deutschland für Grenzgänger sehr attraktiv macht! Wir beraten Sie gerne!
Heimentgelte
Unsere Heimentgelte der vollstationären Pflege bestehen aus verschiedenen Bestandteilen wie z.B. Pflegeanteil, Unterkunft, Verpflegung etc.. Die Kosten variieren je nach Pflegegrad wobei die Kosten ab dem Pflegegrad 2-5 gleichbleiben. Sie werden durch einen höheren Pflegegrad somit nicht höher belastet. Sofern sich aus der individuellen Rente und dem vorhandenen Vermögen eine Finanzierungslücke beim Heimentgelt ergibt, wird diese in der Regel durch den zuständigen Sozialhilfeträger übernommen.
Eigenanteil
Die Leistungen aus der Pflegeversicherung reichen nicht um das Heimentgelt abzudecken. Daher ist generell ein Eigenanteil zu zahlen. Zu Ihren individuellen Eigenanteil beraten wir Sie gerne im persönlichen Gespräch mit unserer Heimleitung.
Leistungszuschlag der Pflegekasse
Seit 1. Januar 2022 beteiligt sich die Pflegekasse mit einem Leistungszuschlag an den Kosten des Eigenanteils für Pflegebedürftige (Pflegegrad 2-5) in der vollstationären Pflege. Somit werden die Angehörigen je nach Dauer des Heimaufenthalts entlastet.
Für Heimbewohnende mit Pflegegrad 2 bis 5 beträgt der neue Leistungszuschlag:
5 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
25 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
45 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
70 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate